Aktueller Stand zur Seenotsignalmittelprüfung

Fachkundenachweis ( FKN ) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht.

 

Theorie: Fragebogen mit 15 Fragen in 30 Minuten.

Praxis: Sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln

Grundsätzliches zur Seenotsignalmittelprüfung:

für den Erwerb und Transport pyrotechnischer Seenotsignale verlangt der

Gesetzgeber auf der Grundlage des Sprengstoffgesetzes den Nachweis der Sachkunde.

 

Die für die Prüfung erforderlichen Kenntnisse erwirbt man in einem Lehrgang,

der pyrotechnisches Grundwissen, Material- und Gesetzeskunde

und den Umgang mit Fallschirmsignalraketen, Rauchfackeln, Rauchsignale, Signalgeber und Umgang mit nicht gezündeten Signalmitteln zum Inhalt hat.

 

Regelungen zum Sachkundenachweis (SKN ) nach dem Waffenrecht ( Signalpistole Kal. 4 )werden ab April 2008 in Aussicht gestellt.

 

 

Ausbildungstermine zur Seenotsignalmittelprüfung

Kursbeginn: ab 8 Personen jederzeit möglich.

Prüfunggebühren: 19,26 €, bzw. keine Prüfungsgebühren, wenn der Teilnehmer zwischen 2005 und 2008 einen SBF Binnen erworben hat, oder ein SBF-See nach 2004 ausgestellt wurde und ein SKS, SSS oder SHS vorliegt.

 

Ausbildung: Ab 8 Teilnehmern jederzeit möglich. Für weitergehende Fragen, wenden Sie sich bitte an:

Peter Wolff 0911 - 720306, oder Robert Königer 0911 - 636849.

Kursabend: auf Anfrage, ab 8 Teilnehmern.