SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN

mit Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen

Auf den Seeschifffahrtsstraßen (bis zu 3 Seemeilen) ist der Sportbootführerschein vorgeschrieben für Sportboote (Motor- oder Segelboote) ohne Längenbegrenzung und einer größeren Nutzleistung als 15 PS (11,03 kW).

Vorgeschrieben ist er auch zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer.

Für den Geltungsbereich Schifffahrtsstraßen kann der Sportbootführerschein nur unter Antriebsmaschine erworben werden


Weiße Schrift

Praktische Inhalte
  • Manöver unter Motor
    An-/Ablegen, Aufsteppen, Boje/Mensch-über-Board, Wenden auf engem Raum, Manöverschallsignale
  • Seemännische Knoten
    Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, einfacher und doppelter Schotstek, Stopperstek, gesteckter und geworfener Webeleinstek, Webeleinstek auf Slip, eineinhalb Rundtörn mit zwei halben Schlagen, Belegen einer Klampe