Segelsport in Bayern: Die aktuelle Lage

veröffentlicht vom Bayerischer Seglerverband e.V.

Die Corona-Arbeitsgruppe im Bayerischen Seglerverband e.V. wurde Anfang dieser Woche aus dem Innenministerium informiert, dass Ministerpräsident Markus Söder in den nächsten Tagen keine Erleichterung für den Sport und damit auch für die Seglerinnen und Segler verkünden wird. Erleichterungen im Sport sollen frühestens in der kommenden Woche thematisiert und datiert werden. Wichtig in diesem Zusammenhang war auch, dass der Reproduktions-Faktor am Dienstag in Deutschland wieder bei 1,0 (in Bayern bei 0,6) gestiegen war. Die Pressekonferenz bestätigte diesen gewonnenen Eindruck.

Von der Politik wurde nicht kommentiert, dass einige Nischen-Sportverbände in Bayern in den letzten Tagen öffentlich exklusive und individuelle Ausnahmen für sich und ihre Vereine gefordert haben.

Dietmar Reeh, Vorsitzender des Bayerischen Seglerverbandes, stellte in diesem Zusammenhang nochmals die Solidarität der Seglerinnen und Segler in Bayern klar: "Die Notwendigkeit aller getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie steht außer Frage. Dies haben wir in den letzten Wochen regelmäßig unseren Mitgliedern kommuniziert. Die Entscheidungen der Bayerischen Staatsregierung werden unsere Vereine auch in Zukunft mittragen".

Nicht unerwähnt blieb, dass privater Wassersport auf bayerischen Gewässern für Hobbysportler uneingeschränkt möglich ist. Dies ist den organisierten Seglern in den gesperrten Vereinen nur schwer verständlich zu machen. Vor allem auch deshalb, weil die Öffnung und der Seezugang über private oder öffentliche Gelände oder Grundstücke möglich ist.

Der Bayerische Seglerverband hat in den letzten Wochen in Zusammenarbeit mit vielen bayerischen Clubs ein tragfähiges Konzept für die Zukunft vorgelegt. Anders als bei vielen anderen Sportarten findet das Segeln auf öffentlichen Gewässern statt. Die Seglerinnen und Segler üben ihre Sportart nicht auf einem Sportplatz oder auf einem vereinseigenen Trainingsgelände aus. Der Segelsport findet also nicht in bzw. auf Einrichtungen statt, deren Betrieb nach § 2 Abs. 1 Satz 1 der 2. BayIfSMV untersagt ist.

Die Sportlerinnen und Sportler durchqueren lediglich das Vereinsgelände, um zum Wasser zu gelangen, besteigen dann ihr Schiff und befinden sich im Anschluss daran unmittelbar auf dem Wasser.

Sicherheitskonzepte mit S-Booten, Hygienekonzepte, Skizzen zur Beschreibung baulicher Möglichkeiten, um den Zugang zum See eindeutig vom Clubhaus und clubeigenen Räumlichkeiten abzugrenzen, können vorgelegt werden.

Ein normaler Vereinsbetrieb kann in den nächsten Monaten nach wie vor nicht stattfinden. Stattfinden kann dagegen wohl – das ist das Ziel der Bemühungen - individuelles Segeln und Training.

Das Ziel: Segeln sollte den Vereinen und ihren Vereinsmitgliedern schon bald wieder möglich sein.